Oakwood Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt

Willkommen bei OAKWOOD

Das Team unserer Kanzlei mit Sitz im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen konzentriert seine anwaltliche Tätigkeit seit vielen Jahren auf die Gebiete

  • Bank- und Finanzrecht,
  • Immobilien- und Gesellschaftstransaktionen mit Immobilienbezug,
  • Wohnraummietrecht,
  • gewerbliches Mietrecht sowie
  • Maklerrecht.

Kanzlei

Wir verstehen Zusammenhänge.

Wir beraten und vertreten schwerpunktmäßig Investoren, Vermieter, Mieter von Gewerbeeinheiten und Immobilienverwaltungsunternehmen. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten nicht allein mit unserer juristischen Expertise, sondern immer auch mit einem wirtschaftlichen Ansatz.
Wir

  • beraten Sie außergerichtlich und stellen dabei zielgerichtet Ihre wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund.
  • prüfen und gestalten z.B. Ihre Immobilien-Kaufverträge, Kreditverträge, Miet- und Pachtverträge.
  • setzen Ihre Interessen bei Gericht und im Zwangsvollstreckungsverfahren zielorientiert und effizient durch.
  • beraten auch in englischer Sprache.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungspalette umfasst sämtliche Rechtsgebiete im Zusammenhang mit Erwerb, Finanzierung sowie Bestandsverwaltung und Verkauf von Immobilien.

Bank- und Finanzrecht

Unsere Beratung im Bank- und Finanzrecht umfasst die vertragliche Dokumentation sämtlicher Formen der Finanzierung (Eigenkapital, Fremdkapital, Mezzanine in ihren jeweils relevanten Gestaltungsformen), einschließlich des Rechts der Kreditsicherheiten.

Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen für Finanzierungen und prüfen gegebenenfalls ob Gründe vorliegen, die Finanzierungsverträge vorzeitig zu beenden.

Zudem bereiten wir Sie unter Berücksichtigung Ihrer Finanzplanungsinstrumente auf die Finanzierungs- oder Restrukturierungsverhandlungen vor und führen diese auf Wunsch für Sie.

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Immobilientransaktionen

Wir beraten Investoren sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Immobilien, sei es in Form

  • eines Grundstückskaufvertrags (asset deal) oder
  • eines Kaufs der Anteile des Unternehmens, in dessen Eigentum das betreffende Grundstück steht (share deal).

Wir erbringen Leistungen im Vorfeld eines Kaufs, beispielsweise bei der Erstellung und Prüfung eines letter of intent, im Rahmen der Sichtung und Prüfung der Gesellschafts- und Objektunterlagen (Due Diligence). Wir begleiten Sie auch bei der Prüfung und Gestaltung des Kaufvertrags sowie bei den Kaufvertragsverhandlungen.

Sofern erforderlich, beraten und vertreten wir Sie im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrags (außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber der anderen Vertragspartei).

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Maklerrecht

Insbesondere im Zuge von Immobilientransaktionen ergeben sich häufig juristische Fragestellungen bezüglich der Rechtsansprüche der in einen Immobilienerwerb involvierten Makler.

Investoren beraten wir im Bereich des Maklerrechts insbesondere bei der Abwehr von Provisionsansprüchen.

Basierend auf unserer in langjähriger Praxis erstellten Bibliothek von Standard- dokumenten sind wir in der Lage, auch große Mietbestände effizient zu betreuen.

Wohnraummietrecht

Im Wohnraummietrecht (frei finanziert oder öffentlich gefördert) beraten wir Sie umfassend.

  • der Gestaltung von Mietverträgen
  • Vertragsstörungen während des Mietverhältnisses
    • Zahlungsverzögerungen und -ausfälle
    • Mietminderungen
    • Störungen des Hausfriedens
    • Mietnomadentum
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen auf Wirksamkeit / Durchsetzung von Ansprüchen aus Betriebskostenabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Beendigung des Mietverhältnisses
    • Ordentliche Kündigungen (z.B. Kündigung wegen Eigenbedarfs)
    • Außerordentliche fristlose Kündigungen
    • Streitigkeiten zur Mietsicherheit
    • Räumungsklagen inklusive Räumungsvollstreckung
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Gewerbliches Mietrecht

Im gewerblichen Mietrecht steht die Gestaltung und das „Leben” des Mietvertrages im Vordergrund. Die Rechte und Pflichten der Parteien sind hier aufgrund der größeren Vertragsfreiheit immer an die Bedürfnisse der Parteien anzupassen.

Im gewerblichen Mietrecht erbringen wir Beratungsleistungen bei

  • der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen und Nachträgen zum Mietvertrag
  • Vertragsstörungen während des Mietverhältnisses
    • Abmahnung bei verspäteten Mietzahlungen und sonstigen Vertragsverletzungen
    • Geltendmachung und gerichtliche Beitreibung offener Forderungen aus dem Mietverhältnis
    • Abwehr und Durchsetzung von Minderungsansprüchen wegen (angeblicher) Mängel
  • Prüfung und Beratung bei Betriebs- / Nebenkostenabrechnungen
  • Mieterhöhungen, hier insbesondere Prüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungen auf Basis von Wertsicherungsklauseln
  • Kündigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
  • Räumungsklagen inklusive Räumungsvollstreckung
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Forderungsmanagement

Im Rahmen unserer Leistungen im Mietrecht unterstützen wir Sie auch beim klassischen Forderungseinzug.

Hierbei

  • erstellen wir Aufforderungsschreiben
  • beantragen wir Mahn- und Vollstreckungsbescheide bzw.
  • erheben wir Zahlungsklage.

Nach Titulierung der Forderung holen wir bei den zuständigen Behörden Schuldnerverzeichnisauskünfte ein und leiten für Sie – bei entsprechenden Erfolgsaussichten – das Zwangsvollstreckungsverfahren ein.

Sofern erwünscht, unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners.

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Unser Team

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    Dr. Rainer Eichholz

    • Geschäftsführer
    • Rechtsanwalt seit 2002
    • Promotion zum Dr. rer. pol. an der TU Darmstadt
    • Studium der Rechtswissenschaften in Bochum

    Schwerpunkte:

    • Bank- und Finanzrecht
    • Immobilientransaktionen

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Kontakt

Gern können Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

OAKWOOD Rechts- anwaltsgesellschaft mbH
Kennedyallee 93
60596 Frankfurt am Main

Telefon: +49 (0)69 271399730
Fax: +49 (0)69 2713997311